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WassersporthaftpflichtDie Privathaftpflichtversicherung greift in diesen Fällen nicht, hierfür muss eine gesonderte Police, also eine Wassersporthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei kommt die Versicherung für Sach- und Personenschäden auf, die man anderen Menschen zugefügt hat. Die Beitragshöhe richtet sich u. a. auch nach den jeweils vereinbarten Deckungssummen. Verringern kann man die Beitragshöhe, indem man eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vereinbart, die jedoch auf ein Maximum pro Jahr festgelegt werden sollte. Weiterhin muss man sich entscheiden, ob man den Versicherungsschutz aus der Wassersporthaftpflichtversicherung nur für das Inland, oder auch für ausländische Gebiete wünscht. Gerade wenn man jedes Jahr aufs Neue im Urlaub zur Wasserratte wird, sollte man den Auslandsschutz mit einrechnen lassen. Außerdem ist in einigen Ländern eine solche Wassersporthaftpflichtversicherung Pflicht, sodass man hier auch eine Versicherungsbestätigung vorlegen muss, bevor man aufs Wasser darf. Weiterhin beinhaltet die Wassersporthaftpflichtversicherung eine Teil-Rechtsschutz-Versicherung. Nicht berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung abgewehrt. Kommt es deshalb zum Rechtsstreit, übernimmt sie auch die anfallenden Kosten hierfür. Besonders lohnenswert ist die Versicherung, wenn mehrere Familienmitglieder sich auf dem Wasser tummeln wollen. Denn gerade Kinder und Partner können in der Wassersporthaftpflichtversicherung mit versichert werden, ohne dass man einen Aufpreis zahlen muss. Um für den nächsten Urlaub am Meer oder auf hoher See also gewappnet zu sein, sollte man die Versicherung unbedingt abschließen. Doch beim Vertragsabschluss selbst sollte man darauf achten, welche Schäden mit versichert sind und welche Schäden von vornherein ausgeschlossen werden. Außerdem empfiehlt sich ein grundlegender Preisvergleich der einzelnen Anbieter, wobei deren Leistungen aber auch nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Denn teilweise variieren diese doch beträchtlich. |
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