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Sterbegeldversicherung



Die Bestattungen werden immer teurer und die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Damit wird die Sterbegeldversicherung wichtiger denn je. Denn selbst für einfache Begräbnisse kann man leicht 5.000 Euro und mehr zahlen. Das Vermögen gerade älterer Menschen ist jedoch aufgrund der schwierigen Zeiten oft längst aufgebraucht, wenn diese sterben.
Junge Verstorbene dagegen haben häufig noch gar kein Vermögen aufgebaut. Die Hinterbliebenen stehen dann nicht nur mit dem Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen da, sondern müssen sich auch noch um die Bestattung sorgen. Denn woher sollen sie kurzfristig einige Tausend Euro bekommen?
Deshalb sollte man bereits früh vorsorgen und eine Sterbegeldversicherung abschließen. Diese trägt die Kosten für Bestattung usw. Dabei kann man eine bestimmte Summe, die im Todesfall ausgezahlt werden soll, mit dem Versicherer individuell vereinbaren. Die Beiträge sind meist recht niedrig, sodass sich die Sterbegeldversicherung auch von weniger gut situierten Menschen durchaus bezahlen lässt. Auf dem Markt findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote, weshalb sich auch hier der Vergleich empfiehlt. Dabei ist vor allen Dingen darauf zu achten, welche Versicherungssummen vereinbart werden können.
Einige Versicherer gewähren den Abschluss der Sterbegeldversicherung bis ins hohe Alter – die Alteshöchstgrenze liegt dann bei 85 Jahren. Andere wiederum besprechen bereits den gesamten Ablauf der Bestattung selbst mit ihren Kunden.

So werden die Hinterbliebenen nicht nur finanziell abgesichert, sondern auch emotional entlastet. Denn sie müssen sich nun nicht mehr um die Organisation der Beerdigung sorgen. Außerdem können auch Kinder eine Sterbegeldversicherung für ihre Eltern abschließen, ohne dass diese davon erfahren müssen.
Allerdings gehört das in der Sterbegeldversicherung befindliche Kapital nicht zum geschützten Vermögen. Das heißt, die Versicherung muss bei Beantragung von Hartz IV evtl. aufgelöst werden. Befürchtet man, selbst einmal unter diese Regelung zu fallen, sollte man einen anderen Versicherungsnehmer einsetzen.
Denn die Sterbegeldversicherung wird immer beim Versicherungsnehmer angerechnet. Setzt man jemand anderen als Versicherungsnehmer ein, so kann man problemlos weiterhin die versicherte Person sein. Wer niemandem diese Last auferlegen möchte (schließlich kann der Versicherungsnehmer für ausstehende Beiträge haftbar gemacht werden), kann die Sterbegeldversicherung auch anderweitig gegen den Zugriff durch Hartz IV sichern.
Nämlich indem er unwiderruflich ein Bestattungsinstitut als Beugsberechtigten einsetzt. Dann ist die Verwendung des Geldes zweckgebunden und kann somit nicht angerechnet werden. Dies ist auch ein sinnvoller Weg, um der Erbschaftssteuer aus dem Weg zu gehen. Denn auch Leistungen aus der Sterbegeldversicherung unterliegen dieser.
 
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