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Riester RenteUm dem entgegen zu wirken, hat die Regierung massive Aufklärungsarbeit betrieben. So konnten mittlerweile auch die Zulagenanträge deutlich vereinfacht werden. Man erteilt seiner Versicherung einfach eine Vollmacht, dass diese die Einkünfte der letzten Jahre erfragen darf. Den Rest erledigt der Versicherer. Dies war wohl auch der ausschlaggebende Punkt, sodass sich immer mehr Menschen für den Abschluss einer Riester Rente entschieden. Anfänglich musste man einen Mindesteigenbeitrag entrichten, der 1 % des Bruttoeinkommens betrug. Dieser wurde stufenweise jeweils nach zwei Jahren um einen weiteren Prozentpunkt angehoben, sodass wir in diesem Jahr beim höchsten Mindesteigenbeitrag der Riester Rente angelangt sind. Dieser beträgt aktuell 4 % des Bruttoeinkommens. Ganz ähnlich sieht es mit der Förderung aus – auch hier haben wir in diesem Jahr die höchste Stufe erreicht. Die Riester Rente kann dabei als Banksparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung angelegt sein. Wichtig ist es, dass der jeweilige Anbieter zertifiziert ist, wofür auch eine entsprechende Zertifizierungsnummer vergeben wird. Schließt man einen Vertrag ab, der nicht zertifiziert ist, so hat man auch keinen Anspruch auf Förderung. Die Beiträge zur Riester Rente können gerade von Besser Verdienenden auch noch zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Durch das Finanzamt wird automatisch eine Günstiger-Prüfung durchgeführt. Da die Riester Rente jedoch keine allzu großen Renditen bietet, sollte man den Vertrag nicht überzahlen. Denn allzu hohe Zahlungen können sich dann auch steuerlich nicht mehr positiv auswirken lassen. Hier empfiehlt sich eine klassische Lebensversicherung wohl eher. Die Riester Rente kann weiterhin nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt ist der 60. Geburtstag. Meist wird die Auszahlung zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr beginnen. Durch die Gegebenheit, dass die Riester Rente nur als Rente zur Auszahlung kommt, gehört das hier angesparte Kapital auch zum geschützten Vermögen. Das heißt, weder die Bundesagentur für Arbeit noch andere Gläubiger können auf dieses Vermögen zurückgreifen. Erst in der Auszahlungsphase kann die Riester Rente gepfändet werden. Jedoch kann auch dann nur der Teil gepfändet werden, der über dem Selbstbehalt liegt. |
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