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RechtsschutzversicherungAber welche Leistungen gehören denn nun eigentlich zu einer Rechtsschutzversicherung? Gibt es keine Deckungsbegrenzung oder wird nicht die Deckungssummeerreicht, die im Vertrag festgehalten wurde, so zahlen die Versicherungen diese Kosten: Sie stehen zum einen ein für alle Gebühren des Rechtsanwalts, den der Versicherte frei wählen darf und auch für Gelder von Zeugen und die Honorare von Sachverständigen. Des weiteren werden auch die Gerichtskosten und die Kosten vom Gegner des Rechtsstreits übernommen, sofern der Versicherte dazu verpflichtet wurde. Außerdem werden auch so genannte Strafkautionen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Dies wird gemacht, um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu bewahren. Allerdings übernimmt die Versicherung keine Geldstrafen oder auch Bußgelder. Es ist auch durchaus üblich, dass sich der Versicherte via Selbstbeteiligung an den Kosten eines Falls beteiligt. Diese Kosten liegen bei entsprechender Vereinbarung zwischen ca. 150 und 250 Euro. Die Versicherung hat ihre Gültigkeit für ganz Europa und auch in den Mittelmeerländern wie beispielsweise Algerien und auch Marokko. Einige Versicherungen haben Angebote, bei denen sich der Kunde für maximal sechs Wochen weltweit versichern kann. Allerdings bestehen hierbei einige Einschränkungen, wie etwa dass nur die kosten vom Anwalt übernommen werden. Diese dürfen aber nicht mehr als dreimal so teuer sein wie die Gebühren eines deutschen Anwalts. Eine durchaus öfter vorkommende maximale Versicherungssumme sind 30 000 Euro. Wichtig ist außerdem, dass ein Versicherungsschutz meistens erst ab bis zu drei Monaten nach dem Abschluss existent ist. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen. Eine wichtige davon ist der Arbeitsrechtsschutz. Hierbei besteht die Versicherung für Unstimmigkeiten bei einem Arbeits- und Dienstverhältnis. Ein Beispiel dafür wäre, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird. Weitere Möglichkeiten, bei denen der Arbeitsrechtsschutz hilfreich sein könnte sind ein falsches Arbeitszeugnis oder auch das Ausbleiben von Lohn- und Gehaltszahlungen. Weitere Möglichkeiten der Rechtsschutzversicherung sind der Abschluss von einem Verkehrsrechtsschutz und auch von einem Privatrechtsschutz. Auch ein Straf-Rechtsschutz kann heutzutage in vielen Situationen hilfreich sein. Hierbei ist die Verteidigung bei einem Strafverfahren abgesichert. Wichtig bei dieser Art der Rechtsschutzversicherung ist auch immer der Vorwurf, der von der Staatsanwaltschaft erhoben wird. Unterschieden wird dabei zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen. Handelt es sich um einen verkehrsrechtlichen Vorwurf, so kommt die Versicherung für sämtliche Kosten auf. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen ist dem nicht so und es gilt gewisse Dinge zu beachten und inwieweit eine Versicherung zahlt. |
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