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KrankenzusatzversicherungDiese schließt nahezu alle Versorgungslücken, die die gesetzliche Krankenkasse seit der Gesundheitsreform aufgeworfen hat. So zahlt die Krankenzusatzversicherung für eine Behandlung beim Heilpraktiker oft den gesamten Betrag, zumindest aber einen großen Teil der anfallenden Kosten. Ebenfalls sind hohe Zuzahlungen für Brillen und Gestelle sowie Schäden an diesen versichert. Für den Zahnersatz zahlt die Krankenzusatzversicherung zwar auch einen Teil, doch empfiehlt sich hier der zusätzliche Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Dann erhält man bis zu 95 % der Kosten für den Zahnersatz erstattet. Auch die Zuzahlungen für Medikamente und die Praxisgebühr wird zum Teil, meist bis zu einem Betrag von 400 Euro jährlich von der Krankenzusatzversicherung abgedeckt. Die Krankenzusatzversicherung lohnt sich dabei aber meist nur für Versicherte, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Denn wer schon über eine private Krankenvollversicherung verfügt, der wird hieraus den größten Teil dieser Leistungen erhalten. Vermeintlich günstige Beiträge können sich dann schnell als Mogelpackung entpuppen, wenn dafür nur wenige Leistungen angeboten werden. Deshalb sollte man sich auch von einem unabhängigen Versicherungsvermittler ausführlich zu den Leistungen und Kosten einer Krankenzusatzversicherung beraten lassen. Andernfalls kann man teils böse Überraschungen erleben, wenn der Ernstfall einsetzt. So sind einige Versicherungen sogar bis zu einem Alter von 70 Jahren abschließbar. Andere wiederum begrenzen das Eintrittsalter auf ein niedrigeres. Wieder andere leisten höhere Zuzahlungen für Brillen und Medikamente, für sonstige Krankenheilmittel usw. Eine Brille sollte schon mit 255 Euro versichert sein, da die Neuanschaffung, will man nicht auf das einfachste Modell zurückgreifen, oft in diesem Bereich liegt. Auch die Höhe der zu erstattenden Praxisgebühr sollte dabei beachtet werden. Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen sollten mindestens bis zu einem Betrag von 400 Euro versichert sein. |
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