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KapitallebensversicherungGrundsätzlich sichert die Leistung der Kapitallebensversicherung die Hinterbliebenen finanziell ab. Es wird hierbei eine Todesfallsumme vereinbart, die meist ausreichend hoch bemessen ist, um davon die Kosten für die Beerdigung, evtl. noch ausstehende Mieten (Miete muss auch im Todesfall fast immer noch für drei Monate, also die Kündigungsfrist, gezahlt werden) und die Ablösung von bestehenden Krediten zu zahlen. Eine Lebensversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man für eine Familie zu sorgen hat. Oftmals wird sie auch verlangt, wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, um damit die Rückzahlung des Darlehens abzusichern. Die Kapitallebensversicherung wird über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Meist läuft sie bis zum Renteneintritt, also dem 60. oder 65. Geburtstag. Steuerlich gesehen, sollte eine Lebensversicherung auch nie kürzer als 12 Jahre laufen. Nach Ende der Laufzeit wird das angesparte Kapital an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Hinzu kommen noch die Überschussbeteiligungen, die sich jeweils nach der Höhe der erwirtschafteten Gewinne der Versicherungsgesellschaft richten. Damit sichert die Kapitallebensversicherung auch fürs Alter ab und wird häufig für die private Altersvorsorge verwendet. Die Beiträge der Versicherung richten sich dabei nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Das heißt, je älter dieser beim Abschluss der Versicherung ist, desto höher fallen auch die monatlichen Beiträge aus, um ein bestimmtes Sparziel zu erreichen. Sinnvoller ist es deshalb, eine Kapitallebensversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Einige Verträge bieten auch die Möglichkeit noch weitere Risiken mit abzusichern. Häufig kommt dabei die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit vor. Das heißt, diese wird als zusätzlicher Schutz mit in den Kapitallebensversicherungsvertrag mit eingebunden. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung steht dagegen die Risikolebensversicherung. Der große Nachteil einer Kapitallebensversicherung besteht vor allen Dingen darin, dass sie nicht zum geschützten Vermögen gehört. Wird man also arbeitslos und fällt in Hartz IV, wird häufig verlangt, die Kapitallebensversicherung zu kündigen. Dieser Kündigung kann man nur aus dem Weg gehen, wenn man statt einer Einmalzahlung zum Ende der Laufzeit eine monatliche Rentenzahlung vereinbart. Hierfür muss der Vertrag dann entsprechend umgestellt werden. |
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