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JagdhaftpflichtDenn trotzdem die Jäger hierzulande ihre Jagden höchst sorgfältig ausführen, kommt es immer wieder zu Jagdunfällen. Sei es, dass ein Spaziergänger vom Jagdhund angefallen wird, sei es, dass ein Haushund mit einem zu jagenden Tier verwechselt und erschossen wird, oder dass ein ahnungsloser Pilzsammler versehentlich angeschossen wird. Für alle hieraus entstehenden Sach-, Vermögens- und Personenschäden kommt dann die Jagdhaftpflichtversicherung auf. Je nach Wunsch können die Deckungssummen auch variabel gestaltet werden. Durchgesetzt haben sich aber Werte von 100.000 Euro für Vermögensschäden und 5 Millionen Euro für Personenschäden. Der Vorteil für alle Jäger mit Jagdhunden besteht bei der Jagdversicherung darin, dass auch Ehepartner und Kinder den Hund ausführen können. Sie sind automatisch mit versichert. Weiterhin muss keine gesonderte Hundehaftpflicht für den Jagdhund abgeschlossen werden, weil diese bereits mit in der Jagdhaftpflicht versichert ist. Weiterhin werden alle vom Jäger oder Förster eingestellten Personen versichert, die zur Leitung des Jagdbetriebes angestellt wurden. Jagdgehilfen wie Treiber, die sich im Revier befinden, sind ebenfalls mitversichert, solange sie nur Tätigkeiten ausüben, für die kein Jagdschein erforderlich ist. In einigen Fällen versichert die Jagdhaftpflicht sogar Falkner. Allerdings nur dann, wenn diese eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit ausüben. In der Jagdhaftpflicht wird die gesetzliche Haftpflicht als Jäger, Hundehalter, Jagdpächter oder Berufsjäger, ja gar als Halter, Besitzer oder Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges innerhalb des Reviers versichert. Alle Schäden, egal ob sie durch den Jäger oder seinen Hund mittelbar oder unmittelbar begründet sind, werden durch die Versicherung ersetzt. Selbst wenn ein Hochsitz einstürzt und einen Spaziergänger verletzt, greift die Jagdhaftpflicht. Sie sorgt ebenfalls dafür, dass evtl. Forderungen, die nicht berechtigt sind, abgewehrt werden. Sollte es dabei zum Rechtsstreit kommen, werden auch die anfallenden Prozesskosten übernommen. Bedenkt man, wie viele Jagdunfälle jedes Jahr aufs Neue geschehen, ist es also durchaus sinnvoll, dass die Jagdhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. |
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