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HundehaftpflichtDie Hundehaftpflichtversicherung sollte man also unbedingt abschließen, schützt sie doch vor jedem nur erdenklichen Schaden, der durch den Hund verursacht wurde. Sei es, dass er den Briefträger ins Bein gebissen hat, sei es, dass er auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, sei es auch nur, dass er vorm Geschäft sitzt, die Kunden anknurrt, diese sich nicht ins Geschäft trauen und dem Händler Umsatzeinbußen entstehen. Für all diese Fälle müsste der Hundehalter im Normalfall selbst aufkommen. Die Kosten können jedoch gerade bei Personenschäden schnell ins Unendliche steigen. Dann ist guter Rat teuer, es sei denn, man hat eine Hundehaftpflicht abgeschlossen. Der Abschluss ist auch insofern von Bedeutung, als dass er in Berlin und Hamburg bereits Pflicht ist. Weitere Länder werden mit Sicherheit nachziehen, genau wie einst bei der Kampfhundeverordnung auch. Dabei deckt die Hundehaftpflicht alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab. Im Falle einer unbegründeten Anforderung von Schadenersatz wehrt sie diese notfalls auch gerichtlich ab und trägt die anfallenden Prozesskosten. Selbst Mietsachschäden sind in der Hundehaftpflicht abgesichert. Dazu zählen vor allen Dingen vom Hund zerkratzte Türen u. ä. Diese Schäden sind sogar im Urlaub im Hotelzimmer mit versichert. Die Hundehaftpflicht versichert dabei weltweit. Innerhalb Europas sind sogar unbegrenzte Aufenthalte im Ausland mit dem vierbeinigen Freund möglich. Anders als Wellensittiche, Katzen oder Meerschweinchen sind die Hunde nicht mit in der Privathaftpflicht. Für sie, Pferde und Schlangen, sowie Raubkatzen muss jeweils eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Generell gilt, dass der Halter des Hundes bei der Hundehaftpflicht der Versicherungsnehmer ist – hier greift die Regel der Tierhalterversicherung. Daneben sind aber auch Freunde, Bekannte, Verwandte oder Nachbarn mit versichert, sofern sie den Hund hüten, also besteht hier eine Tierhüterversicherung. Damit ist jeder Mensch mit abgesichert, der mit dem Hund hinaus geht und muss nicht selbst für die Schäden, die durch ihn verursacht werden, aufkommen. Die einzigen Schäden, die nicht abgesichert werden können, sind so genannte eigene Schäden. Wenn der Hund also sein Herrchen beißt oder dessen Couch zerkratzt, dann können diese Schäden generell nicht mit versichert werden. Sie zählen damit zum eigenen Risiko, was man eingegangen ist, als man sich den Hund angeschafft hat. |
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