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AusbildungsversicherungDa wird es schwierig, auch noch eine teure Ausbildung, wie ein Studium o. ä. zu ermöglichen. Einfacher ist es da mit der Ausbildungsversicherung. Schon mit geringen monatlichen Beiträgen, die von Kindesbeinen an eingezahlt werden, kann sich eine stattliche Summe entwickeln. Bevor man jedoch eine Ausbildungsversicherung abschließt, sollte man auch unbedingt einige Fragen abklären. So muss man sich bereits frühzeitig entscheiden, ob man in einer finanziellen Notlage auf das in der Ausbildungsversicherung angesparte Kapital zurückgreifen können möchte. Außerdem ist die Entscheidung zu treffen, in welchem Alter die Auszahlung an das Kind erfolgen soll. Sinnvoll ist z. B. der 18. Geburtstag oder auch das Ende der Schulpflicht. Dann kann das Kind sich problemlos für ein Studium anmelden und durch die jahrelangen Einzahlungen in die Ausbildungsversicherung kann man über ein kleines Vermögen verfügen. Der Effekt von Zins und Zinseszins macht sich bei diesen Laufzeiten oft besonders stark bemerkbar. Ebenfalls sollten nicht nur die Eltern, sondern auch andere Verwandte Kapital einzahlen können, etwa die Großeltern, die regelmäßig für das Kind sparen wollen. Die Ausbildungsversicherung bietet zudem einen besonderen Schutz im Todesfall. Sollte das Elternteil, welches die Versicherung abgeschlossen hat, während der Laufzeit versterben, so läuft die Versicherung häufig beitragsfrei weiter. Außerdem erhält das Kind nach Ablauf der Laufzeit die volle Leistung zzgl. der angefallenen Überschussbeteiligung ausgezahlt. Die Beiträge in der Versicherung richten sich häufig auch nach dem Gesundheitszustand der Eltern beim Abschluss. Dabei kommt es aber auch darauf an, welche Summe man als Leistung für den Todesfall oder für den Erlebensfall vereinbart hat. Bevor man sich jedoch auf überhöhte monatliche Zahlungen einlässt, gilt es erst einmal zu prüfen, welche Beträge die Familie überhaupt aufbringen kann, ohne den täglichen Bedarf zu gefährden. |
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