Vergleich von gesetzlichen Krankenversicherungen
Donnerstag, den 6. Dezember 2007Die gesetzliche Krankenversicherung - abgekürzt GKV - gehört zu den Sozialversicherungen. Jeder Arbeitnehmer, der sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse abzuführen. Die Beiträge werden von den Krankenkassen als Beitragssatz in Prozent angegeben. Von diesem Beitragssatz haben der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils 50 Prozent zu tragen.
Die Wahl […]