Versicherungen  |   Firmenversicherungen  |   Banken  |   Kredite  |   Geldanlagen  |   News


 


Die Rürup Rente

Die Rürup-Rente hat ihren Namen vom Ökonomen Bert Rürup und wird umgangssprachlich auch Basisrente genannt. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der Riester-Rente und gehört damit zur staatlich geförderten Altersvorsorge.
Die Rürup-Rente ist eine interessante Alternative für die Personen, welche keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, und ist deshalb gut geeignet für Selbständige, Freiberufler und Gutverdiendende. Der selbständige Sparer kann die Beiträge, die er einzahlt, steuerlich geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit erfolgt gestaffelt, beginnend mit dem Jahr 2005, in welchem der steuerlich absetzbare Prozentsatz 60 Prozent beträgt.

In den Folgejahren wird dieser Prozentsatz kontinuierlich um 2 Prozentpunkte ansteigen, so dass im Jahr 2025 die 100 Prozent erreicht sind. Die spätere Auszahlung der Rente erfolgt ausschließlich als Leibrente und beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Das angesparte Kapital eines Rürup-Vertrages ist nicht vererbbar. Sollte der Versicherungsnehmer vor Erreichen des Rentenalters versterben, so verfällt das gesamte Vermögen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente oder einer Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall. Je nach Versicherungsanbieter gibt es hierfür verschiedene Modelle. Außer der Hinterbliebenenversorgung gibt es auch noch die Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung. Vom Staat geförderte Starformen sind konventionelle sowie Fondsgebunde Rentenversicherungen oder auch britische Versicherungen, z.B. Canada Life oder Standard Life.

Einen Kommentar schreiben