Die Möglichkeiten der AVWL Anlage
Im Bereich der Altersvorsorge ist heute immer häufiger von den Altersvorsorgewirksamen Leistungen, kurz AVWL, zu hören. Bei diesen Geldern handelt es sich um zusätzliche Leistungen der Arbeitgeber, die monatlich im Zuge der Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden. Altersvorsorgewirksame Leistungen sind dabei quasi eine Verbesserung der bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen, denn sie können direkt in einen Altersvorsorgevertrag, etwa der Riester-Rente, investiert werden.
Die Riester-Rente, die 2001 infolge der Rentenreform eingeführt wurde, sollte den privaten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge unterstützen. Auch die Leistungen für Altersvorsorgewirksame Leistungen können in einen solchen Vertrag investiert werden, um all die Vorteile der Riester-Rente zu nutzen. Der wohl größte Vorteil ist dabei der Aufbau von Kapital, welches später verrentet und als lebenslange Zusatzrente ausgezahlt werden kann. Ein weiterer Vorteil ist die Pfändungssicherheit in der Ansparphase, zudem bleiben die Gelder, die hierin investiert wurden, bei der Anrechnung von Vermögen bei der Hartz IV Berechnung unberücksichtigt. Die Riester-Rente und die Anlage der AVWL bietet also eine gute Möglichkeit, Gelder fürs Alter zurückzulegen.
Zusätzlich zum Vermögensaufbau können Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Altersvorsorgewirksame Leistungen in einen Riester-Vertrag einzahlen, auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Die Grundzulage wird pro Vertrag in Höhe von 154 Euro jährlich ausgezahlt, zusätzlich erhält jede Familie pro Kind 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Förderung gar auf 300 Euro pro Kind und Jahr erhöht. So sollen Familien zusätzlich beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützt werden.
Um die oben genannten Förderbeträge zu erhalten, müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Um dies zu gewährleisten, können Arbeitnehmer zusätzlich zu den AVWL weitere Einzahlungen tätigen, auch Einmaleinzahlungen sind möglich.