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BetriebshaftpflichtversicherungDabei ist es ganz besonders wichtig, die richtige Betriebshaftpflichtversicherung zu finden. Denn für nahezu jede Branche gelten gesonderte Bedingungen, sodass eine Betriebshaftpflichtversicherung auch immer eine ganz spezielle, maßgeschneiderte Versicherung für einzelne Unternehmen ist. So müssen beim Abschluss der Versicherung auch unbedingt sämtliche Tätigkeiten angegeben werden, die das jeweilige Unternehmen ausübt. Denn nur für die angegebenen Tätigkeiten haftet die Betriebshaftpflichtversicherung dann auch tatsächlich. Sie haftet für alle Schäden, die aufgrund der üblichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entstehen. Dabei kommt die Versicherung für Personen- und Sachschäden, als auch für daraus resultierende Vermögensschäden auf. Letztere sind allerdings meist nur in geringem Maße, häufig bis 100.000 Euro, versichert. Die Versicherung haftet aber auch dann, wenn sich z. B. ein Kunde auf dem Firmengelände das Bein bricht, weil hier z. B. im Winter nicht gestreut wurde. Die Arbeitnehmer sind insofern versichert, als dass wenn sie einem Kunden oder Geschäftspartner oder sonst jemanden einen Schaden während ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber zufügen, die Betriebshaftpflichtversicherung einspringt. Fügt der Arbeitnehmer jemand anderem aber in seiner Freizeit einen Schaden zu, so ist dies Angelegenheit seiner privaten Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Dadurch werden automatisch die Ansprüche auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Unbegründete Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Auch wenn es hierüber zum Rechtsstreit kommt, zahlt der Versicherer die Kosten hierfür. |
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