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Betriebliche AltersvorsorgeArbeitnehmer haben damit das Recht einen Teil ihres Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen. Dabei kann dies sowohl über die vermögenswirksamen Leistungen, als auch über die Entgeltumwandlung geschehen. Besonders häufig werden dabei Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld in diese Art der Vorsorge investiert. Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge deutliche Vorteile für beide Seiten. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsbeiträge bis einschließlich diesen Jahres. Der Arbeitnehmer profitiert von dem steuerbegünstigten Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und wird außerdem durch die Zusage der Leistungen im Alter motiviert. Dabei gehen diese hier geflossenen Beträge auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen vor dem Renteneintritt nicht verloren. Während der eine Bereich bessere Renditen bietet, können diese bei einem anderen Anbieter wieder deutlich niedriger liegen. Am besten erkundigt man sich bei der Personalabteilung oder auch bei einem unabhängigen Versicherungsberater nach der jeweils günstigsten Lösung für die individuelle Situation. Auch sollte man dabei die betriebliche Altersvorsorge unbedingt in direktem Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge sehen. Denn nur ein perfekt aufeinander abgestimmtes Konzept sorgt auch für eine entsprechend gute Versorgung im Alter. Und diese ist schließlich heute mehr denn je von besonderer Bedeutung. Denn nur wer heute schon entsprechend fürs Alter vorsorgt, kann später auch von diesen Maßnahmen profitieren. |
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