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Vermögenswirksame LeistungenDas heißt, der Arbeitnehmer muss hierauf sowohl Steuern als auch Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die vermögenswirksamen Leistungen selbst werden jedoch nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern auf ein von ihm benanntes Sparkonto. Häufig wird ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen angespart, doch auch andere Anlageformen sind möglich, wie etwa Aktienfonds u. ä. Die meisten Verträge werden über einen bestimmten Zeitraum fest angelegt. Dabei wird über einen Großteil des Zeitraums ein Beitrag entrichtet, später wird die Anlage beitragsfrei gestellt und ruht bis zur endgültigen Auszahlung. Im fünften Vermögensbildungsgesetz wird geregelt, dass die Anlageformen, in die VWL fließen zusätzlich durch die so genannte Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden. Dabei sind die förderfähigen Anlageformen jedoch durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dieses Geld erhält er ebenfalls nicht ausgezahlt, sondern der Arbeitgeber zieht es direkt vom Lohn ab und leitet es dem Anlagekonto zusammen mit seiner Zahlung zu. Neue Tarifverträge, vor allen Dingen in der Metall- und Elektroindustrie wandeln die VWL in die AVWL um. In dieser Branche gelten schon seit 2006 die AVWL-Bestimmungen. AVWL steht in diesem Fall für Altersvorsorgewirksame Leistungen. Damit wird nicht mehr das reine Sparen belohnt, sondern es werden nur noch Leistungen gewährt, die zur privaten Altersvorsorge dienen. Nach der Metall- und Elektroindustrie sieht jedoch auch die Chemieindustrie diese Neuerung vor. Die tariflich gewährten Leistungen können dann ausschließlich zur Altersvorsorge eingesetzt werden. Allerdings gibt es eine Übergangszeit, während der beide Varianten Bestand haben. |
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