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GirokontoAuch heute kann man noch nicht sagen, wann das Girokonto denn tatsächlich entstanden ist. Sicher ist nur eines – heute hat fast jeder Bürger eines. Einige Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Girokonto sich von dem islamischen Hawala-Finanzsystem ableitet, welches bereits 1327 erwähnt wurde. Doch dabei gab es nur Konten zwischen den als Banken fungierenden Händlern. Und auch lange vor dem Jahre 1327 gab es zahlreiche Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten. Im späten Mittelalter dagegen ging es dann tatsächlich los – erst in Italien, dann auch in ganz Europa bis hin zu allen anderen Kontinenten entwickelten die Kaufleute eine kontenmäßige Verrechnung untereinander. Man geht davon aus, dass in dieser Zeit, die ersten Vorläufer der Girokonten entstanden sind. Bis das Girokonto dann überall eingeführt wurde, vergingen freilich noch viele Hundert Jahre. Damals wurden sowohl die Löhne und Gehälter in bar gezahlt, als auch die Mieten und sonstige Ausgaben. Die Löhne erhielt man dann in einer so genannten Lohntüte. Seit 1906 gab es dann die ersten Girokonten in der Schweiz – damals noch als Postscheckdienst bezeichnet. Aber die Lohntüte hielt sich auch weiterhin – und zwar bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein. Über das Girokonto kann man heute auf verschiedenen Wegen verfügen. Zum einen können Daueraufträge, Überweisungen und Umbuchungen persönlich am Schalter, über diverse Selbstbedienungs-Terminals oder auch über Online- oder Telefon-Banking erledigt werden. Die Miete lässt man meist abbuchen, da dies sicherer ist, als der Dauerauftrag, falls sich die Höhe einmal ändert. Hierfür wird das so genannte Lastschriftverfahren genutzt. Dadurch erteilt man seinem Vermieter die Erlaubnis, dass das Geld vom eigenen Konto abgebucht werden kann. Wenn das Geld auf dem Girokonto einmal nicht ausreicht, so dulden die Banken oft eine Überziehung, sofern man die entsprechende Bonität aufweist. Dabei gilt allerdings, dass dieser so genannte Dispo oft sehr teuer verzinst ist. Von einer geduldeten Überziehung spricht man dann, wenn eine weitere Belastung des Kontos erlaubt wird, obwohl der Dispo-Rahmen bereits ausgeschöpft ist oder gar kein Dispo eingerichtet wurde. Die für den Dispo und sonstige Leistungen anfallenden Gebühren der Bank werden von dieser in regelmäßigen Abständen berechnet und direkt vom Girokonto des Kunden abgebucht. Dabei gibt es Banken, die eine Kontoführungsgebühr verlangen, andere wiederum verlangen eine Gebühr für jede Überweisung. Derzeit können sich die Banken, die kostenlose Girokonten anbieten, jedoch am besten auf dem Markt behaupten. Denn hier fallen weder für Transaktionen, noch für die Kontoführung selbst irgendwelche Gebühren an. |
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